Die Beurteilung von Bauabläufen und deren Störungen sowie die ggf. hieraus resultierenden Mehraufwendungen stellt für die Vertragsparteien, Auftraggeber und Auftragnehmer naturgemäß eine besondere Herausforderung dar. Die Ursache hierfür liegt sehr häufig in der fehlenden Nachvollziehbarkeit sowie Nachweisbarkeit der Zusammenhänge zwischen Störungsursache und Störungsauswirkung. Abhilfe hierbei kann nur eine aussagekräftige Dokumentation des Baugeschehens sein. Auf die Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit dieser Nachweisführung hat schon vor längerem der Bundesgerichtshof (BGH VII ZR 224/00) hingewiesen.
Es sollte sichergestellt sein, dass zum Kausalitätsnachweis mit der Baustellendokumentation
in ausreichender Form wiedergegeben werden können.
Hierzu haben wir strukturierte Erfassungslisten und ergänzende Dokumentationsinstrumente erarbeitet, die von uns gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung/Bauüberwachung baubegleitend installiert werden. So ist der tatsächliche Bauablauf im Nachhinein belegbar und steht als Basis für eine sachgerechte Beurteilung von Ursache und Wirkung zur Verfügung.
In der Praxis der Bauabwicklung wird diese Dokumentation des tatsächlichen Ablaufes sehr oft vernachlässigt – mit dem Ergebnis, dass die Techniker zwar schon lange mit der drohenden oder tatsächlichen Verzögerung gelebt haben, dass aber in vielen Fällen die Spuren für das richtige Erkennen, Belegen oder Abwehren einer solchen Verzögerung verwischt sind, wenn man sich auf die vertraglichen Anforderungen besinnt und Ansprüche geltend machen oder abwehren will.