Schnittstelle Bauüberwachung und Nachtragsmanagement
Weiterhin werden grundsätzliche Definitionen getroffen, in welcher Form z.B. baubegleitend mit Nachtragsforderungen, Behinderungsanzeigen, Bedenkenanzeigen usw. und deren Prüfungen umzugehen ist. Von zentraler Bedeutung ist hierbei das Zusammenwirken von örtlicher Bauüberwachung und dem Nachtragsmanagement. Daher sind vornehmlich Organisationsstrukturen und Handlungsanweisungen zu entwickeln. Dies geschieht von uns mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle anhand eines sogenannten „Konzeptes für die Einführung von Vertragsmanagement Maßnahmen“, welches gemeinsam im Projektteam abgestimmt, verabschiedet und nachhaltig von uns verfolgt wird.
Hierzu gehört natürlich auch die strukturierte Aufarbeitung des Vertrages mit all seinen Bestandteilen. Siehe auch nebenstehend einen Auszug aus einer unserer Vertragsübersichten.